Zweirädrige Fahrzeuge

Dein Zweiradführerschein

  • Mofa Prüfbescheinigung

    Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)

  • Klasse AM

    • Leichte zweirädrige Kleinkrafträder

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und

    • einer maximalen Leistung bis zu 4 kW
  • Klasse A1

    Krafträder mit


    • einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³

    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

    • auch mit Beiwagen
  • Klasse A2

    Krafträder mit


    • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW gedrosselt ist

    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.

    • . . .
  • Klasse A

    Krafträder mit


    • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. 

    • . . .
  • Schlüsselzahl 196

    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.

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